Maximale Intelligenz. Vollständig automatisiert. KI-Systeme von core.iq

Ratgeber · Buchhaltung

Mahnlauf automatisieren:Fristen, Verzugszins und Ausnahmen.

Wer erst nach 60 Tagen mahnt, wartet doppelt so lange auf sein Geld wie nötig. Das Gesetz ist dabei klar: Verzug beginnt mit der Mahnung, mit dem vereinbarten Termin oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Dieser Beitrag zeigt die Fristen, die Stufen und die Stellen, an denen eine Automation den Unterschied macht.

Stand: September 2026Lesezeit 6 Min.7 Quellen
Kalender mit roten Markierungen auf mehreren Tagen
Foto: Towfiqu barbhuiya / Unsplash
Kurz gesagt
  • Verzug tritt ein durch Mahnung nach Fälligkeit, durch einen kalendermäßig bestimmten Termin oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.[1]
  • Der Verzugszins liegt bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung bei 9 Prozentpunkten. Aktuell sind das 6,52 % und 10,52 %.[2][5]
  • Gegenüber Unternehmern kommt eine Pauschale von 40 Euro je Entgeltforderung dazu.[2]
  • Das gerichtliche Mahnverfahren kostet eine halbe Gerichtsgebühr, mindestens 38 Euro. Der Schuldner hat zwei Wochen für den Widerspruch.[6]

Was das Gesetz vorgibt

Drei Wege führen in den Verzug, und nur einer davon braucht eine Mahnung.[1]

  • Mahnung nach Fälligkeit: Der Klassiker. Mit dem Zugang der Mahnung ist der Schuldner in Verzug.
  • Kalendermäßig bestimmter Termin: Steht auf der Rechnung ein Datum wie „zahlbar bis 30. April“, tritt der Verzug ohne Mahnung ein.
  • 30-Tage-Regel: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich darauf hinweisen.

Ab Verzug läuft der Zins. Nach § 288 BGB sind das 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, und wenn kein Verbraucher beteiligt ist, 9 Prozentpunkte.[2] Der Basiszinssatz wird halbjährlich neu festgesetzt und liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 %.[3][4] Das ergibt derzeit 6,52 % gegenüber Verbrauchern und 10,52 % zwischen Unternehmen.[5]

Die 40 Euro, die oft vergessen werden

Ist der Schuldner kein Verbraucher, schulden Sie ihm nichts, er Ihnen aber eine Pauschale von 40 Euro je Entgeltforderung. Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet.[2] In einer Automation ist das ein Feld, das automatisch gesetzt wird, sobald der Kunde als Unternehmen geführt ist.

Bei Mahnkosten ist Vorsicht geboten: Ersatzfähig ist nur der tatsächliche Verzugsschaden. Die erste Mahnung begründet den Verzug in der Regel erst und ist deshalb nicht erstattungsfähig. Pauschalen, die deutlich über den echten Kosten liegen, halten gegenüber Verbrauchern selten stand.

Drei Stufen, die in der Praxis funktionieren

Mehr Stufen bedeuten nicht mehr Zahlungen, sondern nur mehr Arbeit. Drei reichen, wenn sie zuverlässig kommen:

StufeZeitpunktInhalt
Zahlungserinnerung3 bis 7 Tage nach Fälligkeitfreundlich, ohne Gebühr, mit neuer Zahlungsfrist von 10 Tagen
1. Mahnung10 bis 14 Tage späterHinweis auf Verzug, Verzugszins nach § 288 BGB und bei Unternehmen die Pauschale von 40 Euro, Frist von 10 Tagen[2]
2. Mahnung10 bis 14 Tage späterletzte Frist, Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens, Übergabe an eine Person im Team

Richtwerte aus der Praxis. Die Fristen sind frei wählbar, entscheidend ist, dass sie eingehalten werden.

Danach folgt der gerichtliche Mahnbescheid. Wie er abläuft und was er kostet, steht im nächsten Abschnitt.

Was das gerichtliche Mahnverfahren kostet

Wenn die dritte Stufe nichts bringt, folgt der gerichtliche Mahnbescheid. Der Ablauf ist überschaubar:[6]

  1. Antrag: Eine halbe Gerichtsgebühr auf den Streitwert, mindestens 38,00 Euro. Der Betrag wird auf ein späteres Klageverfahren angerechnet.[7]
  2. Widerspruch: Der Schuldner hat zwei Wochen ab Zustellung. Widerspricht er, geht die Sache ins streitige Verfahren.
  3. Vollstreckungsbescheid: Ohne Widerspruch erlässt das Gericht auf Antrag den Vollstreckungsbescheid. Das ist ein vollstreckbarer Titel.
  4. Einspruch: Auch dagegen sind zwei Wochen möglich, die Vollstreckung wird dadurch aber nicht automatisch gestoppt.

Für die Automation ist vor allem der Übergabepunkt wichtig: Nach welcher Mahnstufe und nach wie vielen Tagen geht ein Fall aus dem automatischen Lauf heraus und auf einen Menschen über.

Was Buchhaltungsprogramme selbst können

Lexware Office, DATEV und sevDesk bringen alle ein Mahnwesen mit: mehrere Mahnstufen, Textvorlagen je Stufe, Fristen und einen Mahnlauf, der offene Posten sammelt. Für viele Betriebe reicht das.

An Grenzen stösst der eingebaute Lauf meist an denselben Stellen:

  • Kunden, die generell anders behandelt werden sollen, etwa Abonnenten oder Großkunden mit eigener Zahlungsvereinbarung.
  • Zahlungen, die im Shop oder beim Zahlungsanbieter eingegangen, aber noch nicht verbucht sind. Eine Mahnung an einen Kunden, der längst bezahlt hat, kostet mehr Vertrauen als sie Geld bringt.
  • Teilzahlungen und Gutschriften, die den offenen Betrag verändern.
  • Der Übergang ins gerichtliche Verfahren, der dokumentiert werden will.

Was eine eigene Automation ergänzt

Die Automation sitzt nicht anstelle des Mahnwesens, sondern davor und daneben:

  • Abgleich vor dem Lauf: Zahlungseingänge bei Stripe, PayPal, Klarna und auf dem Bankkonto werden den offenen Posten zugeordnet, bevor die Mahnung rausgeht.
  • Ausnahmen nach Regeln: Kundengruppen, Zahlungsvereinbarungen und laufende Reklamationen werden vom Lauf ausgenommen und auf eine Liste gesetzt.
  • Zins und Pauschale: Verzugszins nach Tagen und die 40-Euro-Pauschale werden je nach Kundentyp automatisch berechnet.
  • Protokoll: Jede Stufe, jeder Versand und jede Ausnahme steht mit Zeitstempel im Protokoll. Das ist die Grundlage, falls es doch vor Gericht geht.
  • Eskalation: Nach der letzten Stufe landet der Fall mit allen Unterlagen zur Entscheidung bei einem Menschen.

So führen Sie den Mahnlauf ein

  1. Zahlungsziel und Hinweis auf die 30-Tage-Regel in die Rechnungsvorlage aufnehmen.
  2. Drei Stufen festlegen: freundliche Erinnerung, Mahnung mit Zins und Pauschale, letzte Frist vor dem gerichtlichen Verfahren.
  3. Abstände wählen, zum Beispiel 7, 14 und 10 Tage, und den Tag im Monat festlegen, an dem der Lauf startet.
  4. Ausnahmen definieren: Kundengruppen, offene Reklamationen, Teilzahlungen.
  5. Zahlungsabgleich vorschalten, damit niemand gemahnt wird, der schon bezahlt hat.
  6. Einen Monat mitlaufen lassen und die Ausnahmeliste prüfen, bevor der Lauf vollautomatisch geht.

Häufige Fragen

Wann ist ein Kunde in Verzug?
Mit dem Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit, mit einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel nur, wenn Sie in der Rechnung darauf hingewiesen haben.
Wie hoch ist der Verzugszins?
5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, sonst 9 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 %, das ergibt 6,52 % beziehungsweise 10,52 %.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Nur in Höhe des tatsächlichen Verzugsschadens. Die erste Mahnung begründet den Verzug meist erst und ist deshalb nicht erstattungsfähig. Ist der Schuldner Unternehmer, kommt zusätzlich die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB in Betracht.
Was kostet ein Mahnbescheid?
Eine halbe Gerichtsgebühr auf den Streitwert, mindestens 38,00 Euro. Der Betrag wird auf ein späteres Klageverfahren angerechnet.
Kann der Mahnlauf vollautomatisch laufen?
Der Versand ja, die Ausnahmen nicht. Zahlungen, die noch nicht verbucht sind, Teilzahlungen und offene Reklamationen gehören vor dem Lauf abgeglichen. Was danach übrig bleibt, geht automatisch raus.

Quellen

  1. § 286 BGB, Verzug des Schuldners. gesetze-im-internet.de
  2. § 288 BGB, Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden. gesetze-im-internet.de
  3. § 247 BGB, Basiszinssatz. gesetze-im-internet.de
  4. Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB. bundesbank.de
  5. IHK Darmstadt, Aktueller Verzugszinssatz. ihk.de
  6. Justiz NRW, Das Mahnverfahren. justiz.nrw.de
  7. Schuldnerberatung, Kosten für den Mahnbescheid. schuldnerberatung.de

Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Preise, Gesetze und Produktfunktionen ändern sich; maßgebend ist der aktuelle Stand der verlinkten Quellen.

Erstgespräch

Ein Gespräch,
dann ein Vorschlag.

Erzählen Sie uns, welche Aufgaben heute Zeit kosten. Wir zeigen Ihnen, welche davon ein System übernehmen kann und wie schnell das umsetzbar ist.

Einschätzung zu Ihrem Ablauf
Konkrete Ansatzpunkte für Ihren Betrieb
Einordnung, ob sich das rechnet
Gespräch vereinbaren